FAQ

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Warum muss ich eine Zuzahlung für meine Verbrauchsmaterialien leisten?

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Bisher hat die VitalAire die gesetzliche Zuzahlung für Sie übernommen. Wir haben uns aufgrund der angespannten Marktlage dazu entschieden, unser Vorgehen bezüglich der Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen zu verändern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen  angespannt ist und wir dazu angehalten sind, Wirtschaftlichkeitsreserven zu nutzen.

 

Für Sie bedeutet, dass ab dem Stichtag 01.08.2025 die Zuzahlung nicht mehr wie bisher von VitalAire übernommen wird, sondern diese entsprechend der gesetzlichen Regelung an Sie weiterberechnen. 

 

Wir empfehlen Ihnen bei Ihrer Krankenkasse zu prüfen, ob Sie für eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommen.

 

Sie sind bereits von den Zuzahlungen befreit?

 

Sofern Sie von der Zuzahlung befreit sind, müssen Sie uns die Zuzahlungsbefreiung als Kopie vorlegen. Bitte lassen Sie uns dazu eine Kopie oder einen Scan unter inbox-eningen.va@vitalaire.de zukommen.

 

--> Bitte beachten Sie: Die Zuzahlungsbefreiung ist immer nur für das aktuelle Kalenderjahr gültig und muss neu bei der Krankenkasse für das Folgejahr beantragt und bei uns eingereicht werden. 

 

Für weitere Fragen zur Zuzahlungsbefreiung und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

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